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Wirtschaftsrecht gewerblicher Rechtsschutz
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Das Wirtschaftsrecht ist die Gesamtheit aller privatrechtlichen, strafrechtlichen und öffentlich-rechtlichen Rechtsnormen
und Maßnahmen, mit denen der Staat auf die Rechtsbeziehungen der am Wirtschaftsleben Beteiligten untereinander und im Verhältnis zum Staat einwirkt,
und ist der Oberbegriff für das Recht des Wirtschaftsverkehrs sowie die rechtliche Grundlage der Wirtschaftspolitik.
Das Wirtschaftsrecht besteht aus drei Elementen:
- das Wirtschaftsverfassungsrecht
- das Wirtschaftsverwaltungsrecht
- das Wirtschaftsprivatrecht
Auf internationaler Ebene wird die Wirtschaft durch das internationale Wirtschaftsrecht geregelt.
Gewerblicher Rechtsschutz" ist der Oberbegriff für Rechte an geistigem Eigentum und umfasst traditionellerweise das Patentrecht, das Markenrecht sowie
das Geschmacks- und Gebrauchsmusterrecht. Die Rechte des gewerblichen Rechtsschutzes bilden zusammen mit dem Urheberrecht die sog. Immaterialgüterrechte.
I.w.S. zählen dazu auch das Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs.
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Rechtsanwältin Katja Hoger |
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