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Kündigung des Arbeitsverhältnisses - Änderungskündigung                     Zurück

Ihre Anwaltskanzlei Katja Hoger rät:

"Änderung der Arbeitsbedingungen - aber richtig"

Stellen Sie sich vor, Ihr Arbeitgeber kommt eines Tages zu Ihnen und legt Ihnen einen neuen Arbeitsvertrag mit einem geringeren Lohn zur Unterschrift vor. Was bedeutet das für Sie und was müssen Sie beachten?

Eine solche Änderung der Arbeitsbedingungen ist tatsächlich eine Kündigung mit dem Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen. Entweder Sie als Arbeitnehmer stimmen dieser Änderung zu oder der Arbeitsvertrag kann nicht geändert werden. Der Arbeitgeber hat danach nur die Möglichkeit, das Arbeitsverhältnis insgesamt zu kündigen. Vor dem Verlust des Arbeitsplatzes schützt die Änderungskündigung.

Zur Wirksamkeit bedarf es der Schriftform. Sie als Arbeitnehmer haben verschiedene Möglichkeiten, auf eine Änderungskündigung zu reagieren (Annahme, Ablehnung, Annahme unter Vorbehalt). Bei Annahme unter Vorbehalt besteht die Möglichkeit, die Rechtmäßigkeit der Änderungen gerichtlich innerhalb einer bestimmten Frist überprüfen zu lassen.

Damit Sie sich in dieser Situation richtig verhalten und mögliche Fristen gewahrt werden, wenden Sie sich nach Erhalt der Änderungskündigung umgehend an einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl.

Tel.: 03 43 41 / 4 28 28   •   Fax: 03 43 41 / 4 47 55   •   Geithain@anwaltskanzlei-hoger.de