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Wichtige Gesetzesänderungen ab 1.1.2007                                              Zurück

Ihre Anwaltskanzlei Katja Hoger informiert:

"Wichtige Gesetzesänderungen ab 1.1.2007"

Unberechtigter Leistungsbezug bei ALG II - Empfängern
Bei der ersten Pflichtverletzung eines ALG II - Empfängers wird das Arbeitslosengeld II um 30 Prozent für drei Monate, bei der zweiten um 60 Prozent gekürzt und nach jeder weiteren Pflichtverletzung gestrichen. Bei Pflichtverletzungen durch Jugendliche können auch die Kosten der Unterkunft von der Sanktion betroffen sein.

Sachbezugswerte
Zum 1.7.2007 ändern sich die Sachbezüge. Diese werden für zwei Jahre festgeschrieben. So werden zum Beispiel die Werte für Verpflegung von 202,70 Euro auf 205,00 Euro angehoben. Für ein erwachsenes Kind in der Familie werden die gleichen Verpflegungswerte wie für den Lebenspartner angesetzt. Bei den Werten für Unterkunft und Miete wird für das gesamte Bundesgebiet ein neuer einheitlicher Wert festgelegt.

Rentenversicherungsbeitrag bei ALG II
Der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung bei ALG II - Empfängern wird von 78,00 Euro auf 40,00 Euro pro Monat herabgesetzt.

Alterssicherung bei Landwirten
Der Einheitsbetrag in der Alterssicherung der Landwirte erhöht sich von 199,00 Euro auf 204,00 Euro monatlich in den alten Bundesländern und von 168,00 Euro auf 176,00 Euro monatlich in den neuen Bundesländern.

Bereitschaftsdienst
Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst gelten im arbeitsschutzrechtlichen Sinne in vollem Umfang als Arbeitszeit. Bei Arbeitszeitgestaltungen mit Arbeitsbereitschaft und Bereitschaftsdienst sind nur noch die tarifvertraglichen Arbeitszeitregelungen zulässig, die den gesetzlich vorgegebenen Abweichungsrahmen einhalten. Wird zum Beispiel die tägliche Arbeitszeit über 12 Stunden hinaus verlängert, ist im Anschluss an die Arbeit, spätestens nach 24 Stunden eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens 11 Stunden zu gewähren.

Steuerfreiheit bei Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen
Die Steuerfreiheit von Sonn-, Feiertags- und Nachtzuschlägen gilt seit dem Jahresbeginn 2007 nur noch für einen Grundlohn von 25 Euro die Stunde. Wer mehr verdient, muss darauf künftig entsprechend Steuern zahlen.

Versicherungsvermittlerrecht
Der bisher frei zugängliche Beruf des Versicherungsvermittlers sowie des Versicherungsberaters wird registrierungs- und erlaubnispflichtig. Es gibt Regelungen hinsichtlich der Qualifikation der Vermittler, eine Kundengeldsicherung sowie eine obligatorische Berufshaftpflichtversicherung. Schließlich werden dem Vermittler Beratungs-, Informations- und Dokumentationspflichten gegenüber dem Kunden auferlegt.

Pendlerpauschale
Es können nur noch Fernpendler ihre Aufwendungen für die Wege zur Arbeits- oder Betriebsstätte steuerlich geltend gemacht werden, das heißt es sind nur noch Fahrtaufwendungen ab dem 21. Kilometer mit 30 Cent pro Kilometer und Tag steuerlich absetzbar.

Kinderbetreuungskosten
Berufstätige Alleinerziehende und Doppelverdienerpaare können für jedes Kind bis zum vierzehnten Geburtstag zwei Drittel aller Kosten, maximal 4.000,00 Euro, steuerlich geltend machen. Einverdienerpaare und nicht erwerbstätige Alleinerziehende können Betreuungskosten für Kinder zwischen drei und sechs Jahren zu zwei Dritteln steuerlich absetzen. Darüber hinaus können Kosten für eine Kinderbetreuung im eigenen Haushalt angesetzt werden.

Für weitere Informationen und eine individuelle Beratung steht Ihnen Ihre Anwaltskanzlei Katja Hoger in Geithain gern zur Verfügung.

Tel.: 03 43 41 / 4 28 28   •   Fax: 03 43 41 / 4 47 55   •   Geithain@anwaltskanzlei-hoger.de