Verkehrsunfallrecht - Unfall mit dem Dienstwagen
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Der Unfall mit dem Dienstwagen infolge Benutzung des Mobiltelefons |
Wenn es mit dem Dienstwagen zu einem Unfall kommt, insbesondere weil während einer Dienstfahrt das Mobiltelefon benutzt wurde, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haften muss. |
1. |
Die Haftung des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt sein.
In erster Linie ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer
- grob fahrlässig oder
- vorsätzlich bzw.
- leicht fahrlässig
gehandelt hat.
Darüber hinaus ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, z.B. bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen Verdienst und Schaden.
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2. |
Befindet sich im Dienstfahrzeug keine Freisprechanlage oder ein Head-Set und ergehen keine speziellen Dienstanweisungen zur Benutzung des Mobiltelefons, ist darin ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers zu sehen. Dies führt zu einer Mithaftung des Arbeitgebers. |
3. |
Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aufwendungsersatz verlangen, wenn es sich bei dem Fahrzeug um dessen Privatfahrzeug handelt und der Arbeitgeber die Benutzung desselben für dienstliche Tätigkeiten billigt. |
4. |
Es schließen sich viele weitere Probleme an derartige Unfälle an, z.B. liegt ein Unfall auf einem Betriebsweg bzw. ein Wegeunfall vor, wurden Dritte geschädigt usw.. |
All diese Fragen bedürfen genauer Überprüfung und Abwägung, welche Auswirkungen dies auf die Haftung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers hat.
Fragen Sie daher in jedem Fall Ihren Anwalt!
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