Verkehrsunfallrecht - Unfall mit dem Dienstwagen

Der Unfall mit dem Dienstwagen infolge Benutzung des Mobiltelefons

Wenn es mit dem Dienstwagen zu einem Unfall kommt, insbesondere weil während einer Dienstfahrt das Mobiltelefon benutzt wurde, stellt sich die Frage, wer für den entstandenen Schaden haften muss.

1.

Die Haftung des Arbeitnehmers kann unter bestimmten Voraussetzungen eingeschränkt sein. In erster Linie ist zu unterscheiden, ob der Arbeitnehmer
- grob fahrlässig oder
- vorsätzlich bzw.
- leicht fahrlässig
gehandelt hat. Darüber hinaus ist auf die Umstände des Einzelfalles abzustellen, z.B. bei einem deutlichen Missverhältnis zwischen Verdienst und Schaden.

2.

Befindet sich im Dienstfahrzeug keine Freisprechanlage oder ein Head-Set und ergehen keine speziellen Dienstanweisungen zur Benutzung des Mobiltelefons, ist darin ein Organisationsverschulden des Arbeitgebers zu sehen. Dies führt zu einer Mithaftung des Arbeitgebers.

3.

Darüber hinaus kann der Arbeitnehmer von seinem Arbeitgeber Aufwendungsersatz verlangen, wenn es sich bei dem Fahrzeug um dessen Privatfahrzeug handelt und der Arbeitgeber die Benutzung desselben für dienstliche Tätigkeiten billigt.

4.

Es schließen sich viele weitere Probleme an derartige Unfälle an, z.B. liegt ein Unfall auf einem Betriebsweg bzw. ein Wegeunfall vor, wurden Dritte geschädigt usw..

All diese Fragen bedürfen genauer Überprüfung und Abwägung, welche Auswirkungen dies auf die Haftung des Arbeitnehmers oder Arbeitgebers hat. Fragen Sie daher in jedem Fall Ihren Anwalt!

Rechtsanwältin Katja Hoger
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