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Neues Auto - LEASEN!?                                                                                   Zurück

Stellen Sie sich vor, Ihr Auto erhält keinen TÜV mehr und nun muss eine neues Auto her. Für Sie stellt sich die Frage: Soll ich es dieses Mal leasen?
In der heutigen Zeit gehört Kfz-Leasing zu den Standard-Finanzierungsmöglichkeiten. Dabei überlässt der Leasinggeber ein Auto gegen eine "Miete" zum Gebrauch.
Im Unterschied zur Miete hat der Leasingnehmer die Reparaturkosten zu übernehmen, Gewährleistungsrechte geltend zu machen und die Kosten bei der Zerstörung, Beschädigung und Diebstahl des Leasinggegenstandes zu tragen.
Beim Kfz-Leasing mit Restwertabrechnung wird bei Vertragsende der Wert des Fahrzeugs mit dem bei Vertragsbeginn kalkulierten Restwert verglichen. Je nach dem, ob der Fahrzeugwert gegenüber der Kalkulation höher oder niedriger ist, ist eine Erstattung oder Nachzahlung vorzunehmen.
Beim Kfz-Leasing mit Kilometerabrechnung findet bei Vertragsende der Fahrzeugwert keine Berücksichtigung. Es wird nach den gefahrenen Kilometern abgerechnet.
Möchten Sie das Auto nach Ablauf der Leasingdauer erwerben, so muss dies bei Vertragsabschluss vereinbart werden. In diesem Fall werden oftmals günstigere Leasingbedingungen angeboten.
Zudem hat der Abschluss eines Leasingvertrages den Vorteil, dass die Leasingrate als Betriebsausgabe steuerrechtlich abgesetzt werden kann.

Bei Fragen zu Leasingverträgen und deren Abwicklung steht Ihnen Ihre Anwaltskanzlei Katja Hoger in Geithain gern zur Verfügung.

Tel.: 03 43 41 / 4 28 28   •   Fax: 03 43 41 / 4 47 55   •   Geithain@anwaltskanzlei-hoger.de